A.7Kooperations-
verträge
Ziel: Die Zusammenarbeit der Kooperation wird vertraglich geregelt.
A.7.1 Handlungsfeld: Gesellschaftervertragdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperationspartner schließen einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag.

Die Kooperationspartner sollten folgende Themen und Fragestellungen vor einem Notarbesuch geklärt haben: Namen und Gegenstand der Kooperation, Gesellschaftszweck, Wettbewerbsbeschränkungen, Sitz der Gesellschaft, Beginn und Dauer des Geschäftsjahres, Gremien der Kooperation, Mitgliedschaft, Ausscheiden von Gesellschaftern bzw. Aufnahme neuer Gesellschafter, Auflösung der Gesellschaft, Organe der Gesellschaft, Haftung von Gesellschaftern, Beiträge der Gesellschafter, Fragen der Beschlussfassung, Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsstand sowie allgemeine Vertragsbestimmungen.

Praxishilfen zur Umsetzung >
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
Checkliste KooperationsvertragEin rechtgültiger und wirksamer Kooperationsvertrag wird unter notarieller Mithilfe als Gesellschaftsvertrag geschlossen. Er sollte klare Regelungen zu den nachstehenden Punkten enthalten, die im direkten Bezug zur informellen Kooperationsvereinbarung stehen.
A.7.2 Handlungsfeld: Interne Haftungdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Es ist geregelt, wie kooperationsintern mit Gewährleistungs- und Haftungsfragen umgegangen wird.

 
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
A.7.3 Handlungsfeld: Konfliktvereinbarungdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperationspartner vereinbaren, wie mit internen Konflikten umgegangen wird. Hierzu kann z. B. ein ergänzender Schiedsvertrag abgeschlossen werden.

 
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
A.7.4 Handlungsfeld: Anmeldung beim Kartellamtdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Partner melden die Kooperation nach § 5b GWB beim zuständigen Kartellamt (Landes- oder Bundeskartellamt) an.

 
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen: