B.1Konkretisierung von Zielsetzung und StrategieZiel: Die Kooperation gibt sich ein gegenüber den geschäftlichen Schwerpunkten der Einzelunternehmen abgegrenztes strategisches Profil. Interessenkonflikte zwischen den Einzelunternehmen und der Kooperation werden von vorne herein vermieden.
B.1.1 Handlungsfeld: Geschäftsfelderdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Geschäftsfelder, in denen die Kooperation tätig wird, sind eindeutig definiert und beschrieben.

Die Geschäftsfelder bieten attraktive Möglichkeiten für spezifische Kooperationsdienstleistungen sowie für eine erfolgreiche Profilierung und Professionalisierung.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
B.1.2 Handlungsfeld: Leistungsmerkmaledringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die inhaltlichen und formalen Leistungsmerkmale der Kooperation sind klar herausgearbeitet und formuliert.

Die Besonderheiten der Kooperation gegenüber dem Einzelbetrieb sowie Nutzen und Vorteile für den Kunden sind ersichtlich und vermittelbar. Zur Verbesserung des Kundennutzens werden die Impulse von Check-bauen genutzt.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
B.1.3 Handlungsfeld: Kooperationsaufträgedringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Für Kooperationsaufträge sind eindeutige Merkmale festgelegt. Kooperations- und Einzelaufträge sind klar abgegrenzt.

Z.B. durch die Art der Akquisition, durch das Auftragsvolumen, durch die Anzahl der beteiligten Betriebe/Gewerke, durch besondere fachliche Merkmale etc.

Praxishilfen zur Umsetzung >
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
Checkliste AuftragsmerkmaleFür die erfolgreiche gemeinschaftliche Entwicklung des Kooperationsgeschäftes ist es wichtig, Kooperationsaufträge klar von Einzelaufträgen abzugrenzen und deutliche Unterscheidungsmerkmale festzulegen. Ab wann bzw. unter welchen Bedingungen gilt ein Auftrag als Kooperationsauftrag mit den entsprechenden Pflichten und Regeln, wann gilt er als Auftrag einzelner Partner? Definieren und beschließen Sie hierfür eindeutige Kriterien, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
B.1.4 Handlungsfeld: Qualitätsstandardsdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperation legt in Übereinstimmung mit ihren besonderen Leistungsmerkmalen verbindliche Qualitätsstandards für die gemeinsamen Bauleistungen fest.

Z.B. für fachliche, arbeitssicherheits- und gesundheitsspezifische Aspekte, Kundenorientierung etc.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen: