C.4Qualität in der BaudurchführungZiel: Fachliche Qualität und Richtigkeit der Bauausführung sind gewährleistet. Die Bauleistungen werden mit kooperationseinheitlichen Verfahren und Unterlagen dokumentiert.
C.4.1 Handlungsfeld: Qualitätsprüfungdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Projekt-/Bauleitung stellt sicher, dass die Arbeiten der beteiligten Firmen/Gewerke fachlich korrekt ausgeführt werden und dass die einzelnen Baustufen einander möglichst nahtlos und mängelfrei ergänzen.

Z.B. durch Qualitätsprüfungen insbesondere an den Gewerkeschnittstellen, durch Baubesprechungen mit den Beteiligten etc.
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
C.4.2 Handlungsfeld: Leistungsdokumentationdringender Handlungs-
bedarf

Handlungs-
bedarf
kein
Handlungs-
bedarf

Die Kooperation verfügt über ein einheitliches und nachvollziehbares Berichts- und Dokumentationswesen.

Vorgesehene Leistungen, aber auch Änderungen im Auftragsverlauf oder Nachtragsleistungen werden einheitlich dokumentiert. Die Dokumente werden regelmäßig nach den in Kap. B festgelegten Auftragsprozessen übermittelt und hinterlegt.

Praxishilfen zur Umsetzung >
Umsetzung durch: bis:

Bemerkungen:
Angebotsnachtrag 
Baustellen- und Montagebericht